Förderung
Grundvoraussetzung dafür, dass die Teilnahme an einem Lehrgang der beruflichen Weiterbildung gefördert werden kann, ist, dass dieser Lehrgang vom entsprechenden Kostenträger geprüft und anerkannt ist. Berufsbegleitende Seminare können in der Regel nicht über die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob derjenige, der an einem anerkannten Lehrgang teilnehmen will, die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich etwas, je nachdem welcher Kostenträger zuständig ist. Aus diesem Grund übernimmt es der jeweilige Kostenträger (z.B. die Agentur für Arbeit, die Jobcenter des Kreises Bergstraße) zu prüfen, ob er selbst oder eventuell ein anderer Sozialversicherungsträger die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme fördern kann. So können z. B. unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften Kostenträger sein. Bestimmte Lehrgänge können auch über den Europäischen Sozialfond förderbar sein.
Erste/r Ansprechpartner*in für diese Fragen ist deshalb sinnvollerweise der/die für Sie zuständige Arbeitsvermittler*in der örtlichen Agentur für Arbeit, bzw der/die für sie zuständige Fallmanager*in des örtlichen Jobcenters.
Weitere Förderungsmöglichkeiten können z. B. im Rahmen von Beschäftigungsgesellschaften, durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder auch im Rahmen von „Outplacement“-Maßnahmen früherer oder aktueller Arbeitgeber bestehen. Sollten solche Kostenträger dafür zusätzliche Informationen benötigen oder ein eigenes Zulassungsverfahren betreiben, klären wir bei Bedarf natürlich gerne das Verfahren direkt mit den Kostenträgern ab.